Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass seit Neuestem die Möglichkeit besteht, Ihre Spende von den Steuern abzusetzen. Das Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit ist am 11. März 2009 beschlossen worden, tritt aber nun rückwirkend mit 1.1.2009 in Kraft. Zu diesem Zwecke haben wir Karmeliten als Nachfolger der Missionsprokura den Verein „Freunde der KarmelitenMission“ gegründet, der in Zukunft die Spenden sammeln und verwalten wird.
Der Vorteil: Sie können einen höheren Betrag spenden, ohne dass es Sie mehr kostet.
Ein Beispiel: Wenn Sie 80 € spenden (bzw. gespendet haben), erhalten Sie knapp 30 € vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 €.
10 % Ihres steuerpflichtigen Jahreseinkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 25.000 € beträgt, können Sie bis zu 2.500 € absetzen. Die absetzbare Spendenhöhe (Geld und Sachspenden) beträgt bei Unternehmen 10% des Vorjahresgewinns.
Bewahren Sie unbedingt Ihren Beleg auf! (Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen den betreffenden Kontoauszug.) Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit. Den Gesamtbetrag Ihrer Spenden können Sie in Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden nachgewiesen werden.
Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name angeführt ist.
Falls Sie noch Fragen hätten, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0699/16822068 an.